Schimmelpilzursachen in Wohnungen
Schimmelpilzursachen in Wohnungen
Schimmel
Bautechnische Beratung
Taufkirchen
In einem Mehrfamilienwohnhaus in Taufkirchen bei München aus den 1970er Jahren wurden vom Mieter starke Schimmelpilzbildungen in der gesamten Dachgeschosswohnung gemeldet. Es sollte die möglichen Schimmelpilzursachen (mangelhafte Bausubstand oder fehlerhaftes Nutzerverhalten) untersucht werden. Die Untersuchungen zeigten, dass die Schimmelpilzbildungen auf unzulässige Wärmebrücken, ein völlig unzureichendes Heiz- und Lüftungsverhalten, eine nicht mehr zeitgemäße Badezimmerlüftung und die kritische Möblierung in der Küche zurückzuführen waren.
Aufgabenstellung
Der Eigentümer wünschte eine Untersuchung der Bausubstanz bezüglich unzulässiger Wärmebrücken gemäß DIN 4108-2 sowie des Nutzerverhaltens (Heizen und Lüften).
Feststellungen zu den Schimmelpilzursachen
In den Außenecken der Wohnung waren in sämtlichen Räumen Schimmelpilzbildungen vorhanden (Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche). Die von Schimmelpilz befallenen Stellen wurden nach Angabe immer wieder mit sogenannten Schimmelpilzmitteln behandelt und malertechnisch überarbeitet. Teilweise war auch sichtbares Wasser in Tröpfchenform auf der Bauteiloberfläche vorhanden. Aufgrund dessen war der Mieter der Meinung, dass das Dach undicht sei; die Wohnung lag unterhalb der Flachdachfläche.
Besonders stark vom Schimmelpilzbefall betroffen war die Küche. Hier war vor der nördlichen und östlichen Außenwand eine Einbauküche ohne Abstand zu den Außenwänden eingebaut. Der Abstand der Oberschränke zur Decke betrug nur ca. 9 cm. Auf der Oberfläche der Decke, war beim Ortstermin massive, tröpfchenförmige Wasserbildung (Kondensat) vorhanden. Auch die Außenwand hinter der Küchenzeile war stark von Schimmelpilz befallen.
Die Fenster der Wohnung wurden ca. im Jahr 2012 erneuert.
Die Wohnung verfügt über ein innen liegendes Badezimmer ohne Fenster. Bei der Abluftanlage im Badezimmer handelte es sich um eine sogenannte „Berliner Lüftung“, also um einen Lüftungsschacht ohne zusätzliche mechanische Lüfter. Der Luftwechsel basiert hier alleine auf dem Prinzip des thermischen Auftriebs. Die Luftwechselmenge hängt damit stark von den jeweiligen Innen- und Außenlufttemperaturen ab. Der Nutzer hat bei solchen Lüftungsanlagen keine Einflussmöglichkeit auf die Regelung. Die Lüfterleistung wurde mit einem Flügelradanemometer und Messtrichter zu 20,5 m³/h beim Ortstermin als Momentaufnahme gemessen.
Auswertung
Zur Untersuchungen der Schimmelpilzursachen wurde der Wärmeschutz der Bausubstanz an sechs Stellen mit Datenloggern bei Langzeitmessungen (ca. 2-4 Wochen) bezüglich unzulässiger Wärmebrücken untersucht. An zwei Stellen konnten eindeutig unzulässige Wärmebrücken nachgewiesen werden (je eine obere Raumecke im Kinderzimmer und Schlafzimmer). An zwei Stellen lagen jedoch eindeutig keine unzulässigen Wärmebrücken vor (Deckenkehle im Schlafzimmer und hinter dem Unterschrank der Küchenzeile). Die Bausubstanz erfüllte hier die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2. An zwei weiteren untersuchten Stellen (eine obere Raumecke im Kinderzimmer und Deckenkehle im Wohnzimmer) lagen die Messergebnisse im messtechnischen Grenzbereich, hier war keine zweifelsfreie Aussage möglich, ob der Mindestwärmeschutz eingehalten wurde oder nicht.
Weiter wurde das Heiz- und Lüftungsverhalten im Messzeitraum raumweise dokumentiert und ausgewertet. Das vorliegende Raumklima war aus technischer Sicht in allen Räumen völlig unzureichend. Alleine aufgrund der vorliegenden Luftfeuchtigkeit konnte es hier zu Schimmelpilzwachstum kommen. Bei der Beurteilung muss jedoch auch die unzureichende Lüftungssituation im Badezimmer mit der alten Schachtlüftung berücksichtigt werden. Wird die erzeugte Feuchtigkeit nicht, z. B. über Fensterlüftung (hier nicht möglich, kein Fenster) bzw. einen Badezimmerlüfter direkt nach außen abgeführt, gelangt die Feuchtigkeit in die angrenzenden Wohnräume. Dort muss sie mit zusätzlichem, manuellem Lüftungsaufwand abgelüftet werden. Dies führt zu erhöhten Anforderungen an das erforderliche Lüftungsverhalten, die über das übliche Lüftungsverhalten deutlich hinausgehen. Die hier vorhandene „Berliner Lüftung“ funktioniert durch natürliche Druckunterschiede zwischen Innen- und Außenluft (Temperaturunterschiede, ggf. Windeinfluss). Die „Berliner Lüftung“ ist also nicht nutzungsabhängig, sondern witterungsabhängig, und aus diesem Grund aus heutiger Sicht nicht mehr praktikabel und zeitgemäß.
Weiter muss gerade bei einer Schachtlüftung die Nachströmung von frischer Luft gewährleistet sein. Die Fenster aus dem Gebäudebaujahr waren undicht bzw. schadhaft und wurden kürzlich durch neue, dichtere Fenster ersetzt. Dies verringerte auf der einen Seite den „natürlichen“ Luftwechsel über die undichten Fenster und gleichzeitig auch die Nachströmung der Luft für die „Berliner Lüftung“. Die Lüftungssituation in der Wohnung stellt damit eine weitere Schimmelpilzursache dar.
In der Küche begünstigte die vorhandene Einbauküche die Bedingungen für das Schimmelpilzwachstum an den Außenwänden. Die Abstände der Schränke zu den Außenwänden sind für Einbauküchen zwar durchaus üblich, unter bauphysikalischen Aspekten aber relativ gering. Aufgrund der Küchenmöbel wird das Anströmen der Außenbauteile mit warmer Raumluft erschwert, es ergeben sich niedrigere Oberflächentemperaturen an den Innenflächen der Außenwände (eingeschränkte Konvektion und abgehaltene Strahlungswärme). Trotzdem gelangt die Innenluft natürlich an die Außenwände, wo sie auf die – im Vergleich zu den sonstigen Wandoberflächen – niedrigeren Oberflächentemperaturen trifft. Es kommt zu vermehrter Kondensatbildung und Schimmelpilzwachstum wird in der Folge begünstigt.
Zusammenfassung
Als Schimmelpilzursachen wurde weder ein Wasserschaden noch ein undichtes Flachdach festgestellt, sondern eine Kombination aus unzulässigen Wärmebrücken, ein völlig unzureichendes Heiz- und Lüftungsverhalten, eine nicht mehr zeitgemäße Badezimmerlüftung und die kritische Möblierung in der Küche.
Folgende Maßnahmen wurden empfohlen:
- Großflächige Entfernung des Schimmelpilzes.
- Beseitigung der unzulässigen Wärmebrücken.
- Änderung der Lüftungsanlage im Badezimmer (mechanischer Abluftventilator, am besten mit Hygrostatsteuerung, Nachströmöffnungen (ALDs, Außenwandluftdurchlässe).
- Anpassung der Möblierung in der Küche.
- Verbesserung des manuellen Lüftungsverhaltens.